Holzstich Stadtbrand

25. - 26. Juli 1531 östlicher und nördlicher Teil der Stadt (damalige Neustadt),
u. a. Opfer der Flammen: das Rathaus

  • 21. August 1558 vierundvierzig Häuser brannten nieder, wiederum das Rathaus
  • 30. August 1626 acht Häuser auf der Schelfe abgebrannt
  • 18. Juli 1651 größter Stadtbrand – hundertdreiundvierzig Häuser,
    darunter erneut das Rathaus
  • 29. Dezember 1690 dreiundsiebzig Häuser und einundsechzig Buden brannten
    zwischen Rathaus und Großer Moor
  • 24. April 1697 zweiundzwanzig Häuser auf der Schelfe wurden durch
    einen Brand zerstört

Die Stadt Schwerin, die durch Heinrich den Löwen 1160 gegründet wurde, ist, wie viele andere Städte im Mittelalter,
durch zahlreiche Stadtbrände heimgesucht worden

Viele durch den Herzog erlassene Vorschriften, wie die Herzogliche Polizeiordnung von 1516 oder die 
Polizei- und Landordnung von 1562, die eine Feuerordnung einschloss, konnten die Stadtbrände nicht verhindern.

1690 Verordnung, dass die Strohdächer zu beseitigen waren und mit Licht und Feuer vorsichtig
umzugehen war. Bis zu einem ordentlichen Feuerlöschwesen mit einer Feuerwehr
war es noch ein langer Weg

1700 Anschaffung der ersten Feuerspritze

1750 Anschaffung einer neuen großen Feuerspritze für die Neustadt auf der Schelfe
aus Hamburg

1831 Bildung einer Brandwache für die Stadt Schwerin


1841 bis 1842
Einen neuen Anstoß zur Schaffung eines geordneten Feuerlöschwesens gab es Ende 1841/ Anfang 1842 unter
Großherzog Paul Friedrich von Mecklenburg-Schwerin. Am 23. Dezember 1841 trat landesweit eine Feuerlöschordnung in Kraft.
Als es am 24. Januar 1842 zu einem Brand von drei neu erbauten Häusern in der damaligen und heutigen Alexandrinenstraße kam,
war das der Anlass, die Ordnung auch in Schwerin einzuführen. Das gesamte Feuerlöschwesen wurde dem städtischen Polizeiamt
unterstellt. Für die Handhabung der vorhandenen sechs Spritzen und Wasserzubringer wurden nun besoldete Schlauch- und
Spritzenmeister, zumeist Handwerker, eingestellt. Als Spritzenleute wurden etwa 20 Arbeiter oder Tagelöhner eingeteilt.
Im Fall von Feuer konnten sofort die 150 Männer, die zuletzt Bürger der Stadt geworden waren, sowie etwa 200 Handwerker,
besonders Zimmerer- und Maurergesellen, verpflichtet werden.

1851
Im Juli befahl der Großherzog, dass bei jedem in der Stadt
entstandenen Feuer die Pionierabteilung des Militärs vor dem
Arsenal zur Verfügung des die Brandbekämpfung leitenden
Kommandanten stehen sollte.